CB-Lexikon
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Gesetztliche Bestimmungen

...leider hat man im CB-Funk sehr oft das Gefühl, es kümmert sich ja doch  niemand um die entsprechenden Bestimmungen und die liebe Natascha aus Kiev schreit sowieso über alle hinweg...Es geht nur im Zusammenleben nicht ohne ein klein wenig Regulierung. Die entsprechenden Unterlagen und Hinweise gibt es bei der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation unter www.regtp.de Zum Glück hat sich jetzt vieles gewandelt.

Die neue Allgemeinzuteilung:
Ab dem 1. Januar 2003 sind nahezu alle zugelassenen CB-Funk-Geräte anmelde- und gebührenfrei. Die einzige Ausnahme sind die ortsfesten Funkanlagen innerhalb der vorläufig einzhaltenden  Schutzzonen auf den Kanälen 41 bis 80. Dafür ist eine Einzelzuteilung erforderlich. Die Informationen gibt es bei den Außenstellen der RegTP. Für den Betrieb auf den Kanälen 1 bis 40 gibt es diese Schutzabstände nicht.
CEPT-Zulassung:
Die FM-Funkgeräte mit CEPT-Zulassung dürfen in fast allen europäischen Ländern mitgeführt und betrieben werden. Alle anderen CB-Geräte können auch mitgenommen und benutzt werden wenn eine CB-Berechtigungskarte vorgewiesen wird. Das ist die sogenannte Circulation Card. Auf jeden Fall sollte man sich vor Antritt einer Fahrt ins europäische Ausland erst einmal informieren welche Bestimmungen jeweils gelten. Besonders in Italien ist Vorsicht angesagt, aber dort wird ja auch schon bei alten Führerscheinen gesponnen.....

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